AGB

der WaS Wassersysteme Schwaben GmbH
HRB 13023, Geschäftsführung: Hr. Thomas Pollithy
Flotowstr. 11, 86368 Gersthofen,
Tel.: 0821 44 01 97 0, info@was-schwaben.de

(nachfolgend: „WaSGmbH“)

  1. Geltungsbereich
     
    1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) finden ausschließlich auf sämtliche von der WaS GmbH erbrachte Leistungen im Rahmen des Kundendienstes und beim Verkauf von Anlagen Anwendung. Dies gilt insbesondere für Angebote, Kostenschätzungen, Aufträge, Lieferungen, Leistungen, Verkauf von Anlagen und Verkauf von Ersatzteilen von der WaS GmbH.
       
    2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sofern bei der Bezeichnung der Vertragspartner die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
       
    3. Ergänzenden, entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch ohne Zurückweisung im Einzelfall nicht Vertragsinhalt, es sei denn die WaS GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform (bspw. per E-Mail) zu. Eine solche Zustimmung gilt nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Leistungen.
       
    4. Die AGB gelten auch dann, wenn die WaS GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
       
    5. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen Anerkennung der WaS GmbH in Schrift- oder in Textform. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
       
  2. Vertragsabschluss 
     
    1. Angebote auf der Website der WaS GmbH, sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen seitens des Vertragspartners.
       
    2. Die WaS GmbH ist berechtigt, die Bestellung des Vertragspartners durch Versand einer Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Werktagen anzunehmen. Eine eventuell durch die WaS GmbH versandte Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
       
    3. Die WaS GmbH nimmt die Bestellung an, indem sie diese schriftlich oder in Textform bestätigt („Auftragsbestätigung“) oder durch Auslieferung der Ware an den Vertragspartner. Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Vertragspartners kann entweder textlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Annahme der Ware erklärt werden. Für den Fall, dass die WaS GmbH als Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist von § 2 Nr. 2 annimmt, sind bereits an den Vertragspartner übermittelte Unterlagen unverzüglich an die WaS GmbH zurückzusenden. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
       
    4. Sollte die Auftragsbestätigung der WaS GmbHSchreib- oder Druckfehler enthalten oder sollte die Preisfestlegung technisch bedingten Übermittlungsfehlern unterliegen, ist die WaS GmbH zur Anfechtung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen vor der Anfechtung werden dem Vertragspartner unverzüglich erstattet.
       
    5. Sämtliche zwischen der WaS GmbH und dem Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich oder in Textform niederzulegen. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
       
  3. Vertragsgegenstand und Vertragsunterlagen
     
    1. Vertragsgegenstand ist die Leistung, die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung definiert ist.
       
    2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei Bestätigung durch die WaS GmbH in Schrift- oder in Textform verbindlich. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
       
    3. Öffentliche Äußerungen, Präsentationen, Illustrationen, Informationsunterlagen, bildliche Darstellungen oder sonstige Unterlagen der WaS GmbH sowie Anpreisungen oder Werbung der WaS GmbH stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
       
    4. Beratungsleistungen sowie Auskünfte jeglicher Art sind nur verbindlich, soweit diese von der WaS GmbH in Schrift- oder in Textform bestätigt wurden. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
       
  4. Preise
     
    1. Alle Preise der WaS GmbH sind Nettopreise in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Mehrwertsteuer und sonstige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
       
    2. Die Abrechnung der Kundendienstleistungen erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand zuzüglich Kilometerpauschale. Die Abrechnung erfolgt nach vollen Viertelstunden. Die Berechnung beginnt mit dem Eintreffen des Mitarbeiters der WaS GmbH am Einsatzort. Wartezeiten, die vom Kunden zu vertreten sind (z. B. kein Zugang zum Einsatzort), gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet. Diese Regelung gilt nur, soweit der Kunde nicht im Einzelfall einen geringeren Aufwand nachweist.
       
    3. Die Abrechnung der Stundensätze sowie der Kilometerpauschalen erfolgt nach der aktuellen Preisliste der WaS GmbH.
       
  5. Kostenvoranschlag
     
    1. Wünscht der Vertragspartner eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Gegenstände im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Die WaS GmbH benennt in diesem Kostenvoranschlag, wie lange sie sich an den Voranschlag nach seiner Abgabe bindet, längstens jedoch vier Wochen.
       
    2. Die WaS GmbH ist berechtigt, Kostenvoranschläge aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung vom Vertragspartner vergüten zu lassen.
       
    3. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet.
       
  6. Vorbehalt der Selbstbelieferung
     
    1. Die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der WaS GmbH durch die Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der WaS GmbH zu vertreten ist und dass die WaS GmbH sich ordnungsgemäß und ausreichend vor Vertragsschluss mit dem Vertragspartner entsprechend der Quantität und Qualität aus der Liefer- und Leistungsvereinbarung mit dem Vertragspartner bei ihren Lieferanten eingedeckt hat (Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes).
       
    2. Die WaS GmbH wird den Vertragspartner rechtzeitig schriftlich oder in Textform über die Verzögerung informieren.
       
    3. Im Falle einer verspäteten Lieferung aufgrund einer nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung nach Absatz 1 gelten die Regelungen aus § 7 der AGB entsprechend.
       
  7. Verlängerung der Ausführungsfrist bei Arbeitskämpfen und unvorhergesehenen Hindernissen
     
    1. Die Ausführungsfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder behördliche Eingriffe und Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland sowie Epidemien, Pandemien wie Covid-19, unverschuldete Transportengpässe oder - hindernisse, insbesondere auch im Seetransport, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderungen - z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
       
    2. Zu den unvorhergesehenen Hindernissen im Sinne von Absatz 1 gehören auch durch die vorstehend genannten Gründe verursachte Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind.
       
    3. Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Behinderung ist dem Vertragspartner mitzuteilen, wenn zu übersehen ist, dass etwaige Ausführungsfristen nicht einzuhalten sind.
       
    4. Die Verlängerung der Ausführungsfrist nach Absatz 1 gilt nicht, wenn die WaS GmbH ihrer Informationspflicht nach Absatz 3 nicht nachgekommen ist oder wenn die WaS GmbH das Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB oder eine Liefer- bzw. Leistungsgarantie übernommen hat.
       
    5. Vorbehaltlich etwaiger Rücktrittsrechte sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund von verspäteter Lieferung aus den vorstehend genannten Gründen der Behinderung ausgeschlossen Dies gilt nicht bei betriebsexternen Arbeitskämpfen sowie nicht für die Haftung der WaS GmbH wegen eines Übernahme- oder Vorsorgeverschuldens, wenn das Leistungshindernis mit seinen Folgen für die Möglichkeit der Vertragserfüllung vorhersehbar oder bereits vorhanden war und die WaS GmbH die Verpflichtung dennoch ohne ausdrückliche Einschränkung eingegangen ist oder keine mögliche Vorsorge getroffen hat, um den Vertrag trotz des bevorstehenden Leistungshindernisses erfüllen zu können. Es gilt ebenso nicht für den Anspruch des Vertragspartners auf Rückzahlung der Gegenleistung, wenn der Vertragspartner diese bereits im Voraus geleistet hat. Für diese Fälle gelten die Regelungen aus § 14 der AGB.
       
    6. Die Regelungen zur Verlängerung der Ausführungsfrist gelten auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
       
    7. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der WaS GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
       
  8. Eigentumsvorbehalt

    Die WaS GmbH behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung vor.
     
  9. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
     
    1. Es gelten die jeweils vereinbarten und in dem Angebot der WaS GmbH festgelegten Zahlungsbedingungen.
       
    2. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern dies in der jeweiligen Rechnung ausdrücklich ausgewiesen ist.
       
    3. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist die WaS GmbH berechtigt, in Bezug auf die von der WaS GmbH beim Hersteller zu bestellende Ware von dem Vertragspartner Vorkasse zu verlangen.
       
    4. Der Vertragspartner gerät mit Überschreiten des festgelegten Zahlungstermins in Verzug, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mahnung bedarf.
       
    5. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist die WaS GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Bei Verbrauchern gilt § 288 Abs. 1 BGB (derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), bei Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gilt § 288 Abs. 2 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Ist die WaS GmbH in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so behält sich die WaS GmbH vor, ein Inkassounternehmen mit der Forderungsbeitreibung zu beauftragen. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
       
    6. Befindet sich der Vertragspartner mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, ist die WaS GmbH – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – dazu berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Im Falle des Verzugs ist die WaS GmbH zudem berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten.
       
    7. Nach Wahl der WaS GmbH ist diese außerdem berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse von allen bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts gelten die Vorschriften die §§ 323 ff BGB.
       
  10. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
     
    1. Der Vertragspartner ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem hat er zum Ausführungstermin Sorge dafür zu tragen, dass der WaS GmbH ein reibungsloser Ablauf der auszuführenden Arbeiten ermöglicht wird; insbesondere ist darauf zu achten, dass der Zugang zu dem Leistungsort gewährleistet ist.
       
    2. Die für die Auftragsausführung etwaig erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse sind der WaS GmbH durch den Vertragspartner kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Verbrauchskosten trägt der Vertragspartner.
       
    3. Handelt es sich bei der Serviceleistung um eine Leistung, die im Rahmen einer bestehenden Gewährleistung i.S.d. des § 13 oder § 14 der AGB erbracht werden soll, bedarf es eines Nachweises vom Vertragspartner, aus dem sich das Bestehen dieser Gewährleistung ergibt. Sofern nicht bereits bei Beauftragung die Rechnung, das Inbetriebnahmeprotokoll oder ein anderer Nachweis über die bestehende Gewährleistung durch den Vertragspartner an die WaS GmbH eingereicht wurde, ist dieser auf ausdrückliche Aufforderung spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Anfrage der Serviceleistung durch denVertragspartner nachzureichen. Erfolgt der Nachweis nicht 5 | 9 fristgerecht, kann diese von der WaS GmbH nicht als Gewährleistungsfall behandelt werden und die Leistung wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
       
  11. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen
     
    1. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte der WaS GmbH gegenüber ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene und/ oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
       
    2. Ebenso ist der Vertragspartner als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, nur mit unbestrittenen und /oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.
       
    3. Der § 215 BGB (Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung) bleibt unberührt.
       
    4. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind deren Rechte nur mit Zustimmung von der WaS GmbH an Dritte abtretbar. Die WaS GmbH wird die Zustimmung zur Abtretung nicht verweigern, wenn bei der WaS GmbH keine schützenswerten Interessen an dem Abtretungsverbot bestehen oder der Vertragspartner berechtigte Belange für eine Abtretung darlegen kann und diese das schützenswerte Interesse der WaS GmbH überwiegen. § 354a HGB bleibt unberührt.
       
  12. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung bei Verbrauchern
     
    1. Der Vertragspartner ist als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
       
    2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Verbraucher nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
       
    3. Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gegen die WaS GmbH ist, sofern es sich nicht um Geldforderungen handelt, nur mit vorheriger Zustimmung der WaS GmbH zulässig. Die WaS GmbH wird die Zustimmung zur Abtretung nicht verweigern, wenn bei der WaS GmbH keine schützenswerten Interessen an dem Abtretungsverbot bestehen oder der Vertragspartner berechtigte Belange für eine Abtretung darlegen kann und diese das schützenswerte Interesse der WaSGmbH überwiegen.
       
    4. § 215 BGB (Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung) bleibt unberührt.
       
  13. Gewährleistung
     
    1. Die WaS GmbH haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt zudem § 14.
       
    2. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn Änderungen an den Leistungen von der WaS GmbH durch Dritte vorgenommen werden oder Leistungen von der WaS GmbH durch Umstände beschädigt werden, die von der WaS GmbH nicht zu vertreten sind.
       
    3. Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung oder bei Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhaften oder nachlässigen Gebrauch, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ferner bestehen Sachmängelansprüche nicht, wenn der Vertragspartner die sich insbesondere aus der Betriebsanleitung ergebenden Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Überprüfung sowie Pflege der Ware nicht befolgt hat.
       
    4. Werden vom Vertragspartner oder von Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelgewährleistungsansprüche.
       
  14. Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern
     
    1. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen leistet die WaS GmbH 12 Monate Gewähr – so weit nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – gerechnet vom Tag der Warenlieferung an den Vertragspartner, im Falle der kundenseitigen Anoder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der erstmaligen Lieferung der Ware an den von der Kundschaft genannten Bestimmungsort.
       
    2. Die in Absatz 1 geregelte Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Handelns seitens der WaS GmbH, oder wenn in den Fällen der §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette), § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke) und § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB (Baumängel) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
       
  15. Haftung
    1. Schadensersatzsprüche des Vertragspartners gegen die WaS GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die WaS GmbH oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Vertragspartner vertrauen darf.
       

    2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die WaS GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Nachstehender Absatz 5 bleibt davon unberührt.
       

    3. Ebenso haftet die WaS GmbH bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Nachstehender Absatz 5 bleibt davon unberührt.
       

    4. Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 3 gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der WaS GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
       

    5. Die sich aus den Absätzen 1 bis 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf einen Mangel zurückzuführen ist und die WaS GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, der WaS GmbH sonst Arglist zur Last fällt, die WaS GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen hat oder im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefer- und/ oder Leistungstermin vereinbart war. Das gleiche gilt, soweit die Vertragsparteien eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Haftung gemäß gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

    6. Die WaS GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse Epidemien, Pandemien wie Covid 19 und damit einhergehender Behinderungen des Transports, insbesondere des Seetransports, sowie anderweitiger Verkehrsstörungen oder durch sonstige nicht von der WaS GmbH zu vertretende Vorkommnisse eintreten. Das Gleiche gilt für sonstige nicht von der WaS GmbH zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.
       

    7. Die WaS GmbH haftet nicht bei kostenfreier technischer Beratung und Planung. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
       

    8. Ansprüche von Vertragspartnern, die Unternehmer sind, auf Schadensersatz aus dem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der WaS GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
       

  16. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

    1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die WaS GmbH nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz 2 geregelt. In Absatz 3 findet sich ein MusterWiderrufsformular.

      • Widerrufsbelehrung
         
        1. Widerrufsrecht
          Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
          Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
          Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

          WaS Wassersysteme Schwaben GmbH
          Flotowstr. 11
          86368 Gersthofen
          Telefon: +49 (0) 821 44 01 97 0
          E-Mail: info@was-schwaben.de

          mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das hier beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.
          Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
           
        2. Folgen des Widerrufs

          Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
           
      • -Ende Widerrufsbelehrung
         
    2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Entsprechende Ware ist mit einer als Hygienesiegel bezeichneten Versiegelung verschlossen und hieran erkennbar.
       
    3. Über das Muster-Widerrufsformular informiert die WaS GmbH nach der gesetzlichen
      Regelung wie folgt:

       

      Muster-Widerrufsformular

      (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

      • An:

        WaS Wassersysteme Schwaben GmbH
        Flotowstr. 11 86368 Gersthofen
        E-Mail: info@was-schwaben.de

        Telefon: +49 (0) 821 44 01 97 0

      • Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

      • Bestellt am (*) /erhalten am (*):

      • Name des/der Verbraucher(s):

      • Anschrift des/der Verbraucher(s):

      • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

      • Datum:

        (*) unzutreffendes streichen


         

  17. Rechtswahl und Gerichtsstand
     
    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Vertragspartner als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
       
    2. Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag Geschäftssitz der WaS GmbH.
       
  18. Salvatorische Klausel
     
    1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus Gründen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
       
    2. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser AGB aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt, soweit nicht die Durchführung des Vertrages – auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen – für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
       
    3. Entgegen einem etwaigen Grundsatz, wonach eine Salvatorische Erhaltensklausel grundsätzlich lediglich die Beweislast umkehren soll, soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht erhalten bleiben und damit § 139 BGB insgesamt abbedungen werden.
       
    4. Die Parteien werden die aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksame/ nichtige/ undurchführbare Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen/nichtigen/undurchführbaren Bestimmung und dem Gesamtzweck der AGB entspricht. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.

Stand: Mai 2025