Service-FAQ

Führen Sie auch an anderen Fabrikaten Service- und Wartungsarbeiten durch?

  • Als Werkskundendienst bearbeiten wir ausschließlich Geräte des Herstellers Grünbeck. Unser Vertriebsteam berät Sie gerne bzgl. einem Umstieg.

Was muss ich bei meinem Grünbeck-Hauswasserfilter beachten?

  • Bei einem Feinfilter muss die Ersatzfilterkerze mindestens alle 6 Monate getauscht werden.
  • Der Rückspülfilter muss lt. DIN EN 806-5,A aus hygienischen Gründen mindestens alle 6 Monate rückgespült werden. 3x ca. 5 Sekunden voll aufdrehen!
  • Wartung der Anlagen lt. DIN EN 806-5,A durch Fachhandwerker oder Werkskundendienst mindestens einmal jährlich erforderlich

Was muss ich bei meiner Grünbeck-Enthärtungsanlage beachten?

  • Wartung der Anlagen lt. DIN EN 806-5,A durch Fachhandwerker oder Werkskundendienst mindestens einmal jährlich erforderlich
  • halbjährliche Salztankreinigung (ggf. durch Endkunden möglich)
  • Alle 2 Monate auf Funktion und Dichtheit überprüfen – Betreiberpflicht
  • Sichtbare Auffälligkeiten (Kalkablagerungen, Störungen) beachten!

Was muss ich bei meiner Grünbeck-Dosieranlage beachten?

  • Dosierbehälter spätestens nach 12 Monaten aus hygienischen Gründen wechseln
  • Alle 2 Monate auf Funktion und Dichtheit überprüfen – Betreiberpflicht
  • Jährlich Dosierventil wechseln
  • Wartung der Anlagen lt. DIN EN 806-5,A durch Fachhandwerker oder Werkskundendienst mindestens einmal jährlich erforderlich

Was brauche ich, damit mir bei der Service-Hotline kompetent geholfen werden kann?

  • Haben Sie sich die Störmeldungen aufgeschrieben?
  • Haben Sie das Weichwasser mit einem (haltbaren) Messbesteck gemessen?
  • Wie lautet der Anlagenstandort? Unsere Kundennummer wäre von Vorteil.
  • Wie hoch ist der Salzstand?
  • Wann war die letzte Wartung?
  • Wann war die letzte Reinigung der Anlage?

Darf ich meine Grünbeck-Enthärtungsanlage alleine wieder in Betrieb nehmen?

  • Nach Außerbetriebnahme mehr als vier Tagen muss eine Desinfektion der Anlage vorgenommen werden, um das Trinkwasser nicht zu kontaminieren.
  • Gerne übernehmen wir die Wiederinbetriebnahme nach Beauftragung.

Kann ich meinen Termin telefonisch beauftragen?

  • Leider nicht, unser Vorgehen ist nur mit schriftlicher Beauftragung über unser Online-Formular möglich, um die Abwicklung und Abrechnung so reibungslos, wie möglich zu gestalten.
  • Wenn Sie einen Wartungsvertrag mit uns geschlossen haben, kann die Störungsmeldung telefonisch erfolgen 

Unser Techniker wohnt nicht weit von mir, warum muss ich die Pauschale zahlen?

  • Die Kosten werden aufgrund der Fairness für alle Kunden pauschal aufgerufen. So sind die Fixkosten für Rüstzeiten und Anfahrt auf die Termine verteilt.
  • So sind Sie bei Ausfall/Umplanung vor unverhältnismäßig hohen Anfahrtskosten geschützt.

Meine Anlage wurde lange nicht gewartet, welche Kosten erwarten mich?

  • Die Kosten werden für eine Haushaltsanlage mit 1-2 Arbeitsstunden und der einmaligen Anfahrtspauschale kalkuliert
  • Bitte beachten Sie, dass untypisch hoch beanspruchte Anlagen mehr Aufwand bedeuten
  • Bitte verstehen Sie, dass vernachlässigte, oder äußere Umstände zu Mehraufwand führen
  • Wir können leider keine verlässlichen Angebote ohne vorherigen Besuch erstellen
  • Benötigte Ersatzteile werden nur nach Bedarf getauscht, somit können wir keine Auskunft über die zu erwartenden Kosten aufgrund der Laufzeit geben